Dauergrabpflege

Bereits zu Lebzeiten können Sie mit unserem speziellen Vertrag für eine betimmte Zeit Vorsorge für Ihr Grab treffen und Details festlegen.

Aber auch nach dem Todesfall können Hinterbliebene, Erbengemeinschaften, Nachlaßverwalter oder andere Beauftragte mit dem Friedhofsgärtner und der TBF (Treuhandgesellschaft Bay. Friedhofsgärtner mbH) Verträge über Grabpflege auf längere Zeit abschließen. Dabei wird die Vertragssumme von der Treuhandstelle der Bay. Friedhofsgärtner treuhänderisch verwaltet.

 

GrabpflegeEine Kündigung des Vertrages durch Erben ist ausgeschlossen, es sei denn aus wichtigem Grund, z.B. bei vorzeitigem Erlöschen des Grabnutzungsrechtes.

Bei einer Dauergrabpflege wird die vereinbarte Leistung bis zum Vertragsende garantiert und von der Treuhandstelle jährlich an der Grabstätte überprüft.

 

Gerne beraten wir Sie ausführlich über die verschiedenen Möglichkeiten. Weitere Informationen finden Sie auch unter

www.dauergrabpflege-bayern.de

Ausschnitte aus dem Vertragsinhalt:

Leistungen, die Sie mit dem Friedhofsgärtner Ihres Vertrauens schriftlich vereinbaren können:

  • Laufende gärtnerische Betreuung,
  • Grabschmuck zu besonderen Anlässen,
  • Decken des Grabes mit Tannengrün,
  • Erneuerung nach Senkschäden etc.